Der Umgang mit verletzten, mutmaßlich verwaisten oder tot aufgefundenen Wildtieren ist von allgemeinem Interesse, da jeder Bürger jederzeit und überall betroffen sein kann.
Wildtiere, also Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben, sind laut Gesetz herrenlos. Hierbei sind gesetzliche Regelungen des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Jagdrechts zu beachten.
Beim Anblick eines verletzten Wildtieres denken wir meist: hier muss ich helfen. Aber ist dies auch immer das Richtige für das Tier? Zunächst müssen Sie ganz genau beobachten, ob das Tier wirklich in Not ist! Dazu sollten Sie den Fundort des verwaisten Tieres mindestens einen Tag unbeobachtet lassen, damit das Muttertier ungestört zurückkehren kann.
Grundsätzlich erlauben die Gesetze: „… vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften …, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können.“ Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten (z. B. Eulen und einzelne Singvogelarten), ist die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz zuständigen Behörde zu melden. (§ 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz).
Kosten und Haftung:
Von dem Moment an, in dem man sich ein Wildtier „aneignet“, trägt man die volle Verantwortung und Haftung und muss für anfallende Kosten, z.B. etwa für Transport oder Tierarzt, aufkommen. Tierärzte sind nach ihrer Berufsordnung zur Ersten Hilfe verletzter Wildtiere verpflichtet. Liegt kein Notfall vor, können sie eine Behandlung
ablehnen und an einen Spezialisten verweisen. Wildtiere müssen nicht kostenlos behandelt werden! Die Vergütung
richtet sich nach der Gebührenverordnung für Tierärzte und kann vom Finder gefordert werden.
Quelle: Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Sömmerda
Der NABU ist sehr vielfältig. Im Frühjahr ist ein wichtiges Projekt die Krötenwanderung. Im Mai heißt es Vögel gucken, beobachten und melden. Denn dann schlägt die Stunde der Gartenvögel. Aber auch zu Fledermäusen oder bei der Landschaftspflege sind wir aktiv.
Am letzten Augustwochenende ist es so weit: Bei der europaweiten Batnight dreht sich alles um die Fledermaus. In ganz Deutschland bieten NABU- und LBV-Gruppen Exkursionen und Feste für Fledermausfreunde an. Die Hauptveranstaltung findet im schleswig-holsteinischen Bad Segeberg statt. Der dortige Kalkberg zählt zu den bedeutendsten Fledermausquartieren in Europa. Mehr als 17.000 Fledermäuse suchen den Kalkberg auf.
Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt gehört das erste Wochenende im Oktober fest in den Terminkalender zahlreicher Menschen, die ein Naturschauspiel besonderer Güte erleben wollen. An diesem Wochenende findet der BirdWatch statt, das Beobachten, Zählen und Kartieren von wandernden Vögeln. Auch in diesem Jahr zückten Anfang Oktober Vogelbeobachter in ganz Europa ihre Ferngläser, um der Abreise der Sommergäste zu erleben.